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   Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-215/11   

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https://dejure.org/2012,14541
Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-215/11 (https://dejure.org/2012,14541)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.06.2012 - C-215/11 (https://dejure.org/2012,14541)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - C-215/11 (https://dejure.org/2012,14541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Szyrocka

    Europäisches Mahnverfahren - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Formelle Voraussetzungen des Antrags - Zeitraum, für den Zinsen auf die Forderung verlangt werden können - Zeitraum bis zum Zahlungstag

  • EU-Kommission

    Szyrocka

    Europäisches Mahnverfahren - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Formelle Voraussetzungen des Antrags - Zeitraum, für den Zinsen auf die Forderung verlangt werden können - Zeitraum bis zum Zahlungstag“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-453/18

    Bondora

    65 Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794).

    66 Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794, Tenor).

    68 Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794).

    69 Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794, Rn. 31, Hervorhebung nur hier).

    Generalanwalt Mengozzi hat zudem darauf hingewiesen, dass der gleiche Zugang zum Mahnverfahren für jeden Gläubiger und jeden Schuldner der Union von der Vorhersehbarkeit und Einheitlichkeit der Anforderungen der Verordnung Nr. 1896/2006 abhängt und dadurch die Selbständigkeit des in ihr geregelten Verfahrens gewahrt werden kann: vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:400, Nrn. 33 bis 36).

    70 Ich verweise hier auf die Gesichtspunkte, die der Beurteilung in den Schlussanträgen von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:400, Nrn. 33 bis 36) zugrunde lagen.

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